Berufsbild

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/in

Die Tätigkeit eines RENO hat wenig zu tun mit den teilweise in Fernsehfilmen oder Fernsehsendungen dargestellten Aufgaben.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten entweder als Alleinkraft oder im Team mit Kollegen und Kolleginnen zusammen. Häufig stehen sie unter Zeitdruck, da Fristen eingehalten werden müssen. Routineaufgaben erledigen sie selbstständig nach Vorgaben. Ihre Arbeit erledigen sie überwiegend im Sitzen, oft am Computer.

Aufgaben und Tätigkeiten

Je nach Anstellungsvertrag arbeiten Renos entweder im Anwalts- oder Notariats-bereich. In beiden Bereichen obliegt Ihnen die Betreuung der Mandanten, die fachliche Tätigkeit ist aller-dings sehr unterschiedlich.

Im Anwaltsbereich bestimmen in der Regel das Zivil- und Strafrecht den Tagesablauf, insbesondere die selbständige Betreuung der Arbeitsgebiete Mahn-, Kosten- und Vollstreckungswesen fällt in den Aufgabenbereich einer Rechtsanwaltsfach-angestelltin. Hier werden fundierte Kenntnisse erwartet, die regelmäßig nur durch immerwährende Fortbildung gewährleistet werden kann. Fristenkontrolle, Akten-führung und Rechnungswesen berühren wieder beide Aufgabengebiete.

Die Angestellten im Notariatsbereich befassen sich in der Regel mit Beurkundungen und Beglaubigungen. Insbesondere der Bereich der Beurkundungen erfordert größte Konzentration und gehobene Fachkenntnisse im Vertragsrecht. Beim Entwurf von Urkunden aller Art ist größtmögliche Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Ebenso erforderlich sind Kenntnisse im Registerrecht, damit die Beurkunden in der Kanzlei dann auch ordnungsgemäß bei den Gerichten bearbeitet werden können.

Ausbildung

Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungs-beruf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.

Das duale Ausbildungsverhältnis dauert drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfach-schule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung für die Abnahme der Fachange-stelltenprüfung vor den örtlichen Rechtsanwaltkammer. Die praktische Ausbildung findet in der Regel in den Büros niedergelassener Anwälte und Notare statt. Die Vergütung während der Ausbildung wird in der Regel von den örtlichen Kammern geregelt, diese schreiben eine Mindestvergütung vor. Die Abschlussprüfung wird vor der jeweiligen Rechtsanwaltkammer für beide Berufszweige abgenommen, die Prüfungskommissionen sind mit Berufsschullehrern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern vertreten.

Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Rechtsanwalts- und Notariatsfachan-gestellte bereit sein, ihr Wissen immer wieder an neue oder veränderte Sachverhalte anzupassen. Fortbildungen sind auch erforderlich, um sich gegebenenfalls auf ein bestimmtes Aufgabenfeld zu spezialisieren. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie EDV, Textverarbeitung oder Bürokommunikation sowie gegebenenfalls mit Rechtslehrgängen müssen sie ihre Kenntnisse immer auf den laufenden halten.

Die Fortbildungsmöglichkeit und Aufstiegschancen sind vielfältig.
Sie können sich in einzelnen Fachbereichen spezialisieren und haben die Möglichkeit, eine Prüfung zum staatlich geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt abzulegen.
Sollten Sie, doch ein anderes Tätigkeitsfeld suchen, dann steht - wegen der qualifizierten und umfassenden Ausbildung - dem nichts im Wege.

Arbeitszeit

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten zu den üblichen Bürozeiten und sind die gute Seele des Büros. Eine 40-Stunden-Woche ist derzeit wieder die Regel.

 

 
   Home   |   Kontakt   |   Impressum