Fortbildung √ kostengünstig √ aktuell √ qualifiziertes Dozententeam √ optimale Betreuung √

Unsere Seminarreihe für alle Auszubildenden, die an der Abschlussprüfung Sommer 2012 teilnehmen, sowie Berufsanfänger/innen und Wiedereinsteiger-/innen:

 

PRÜFUNGSVORBEREITUNG
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RVG

Zwangsvollstreckung/ZPO

Notariat
(Grundbuch-, Handels-/Gesellschafts-, Erbrecht)



Termine:

     
Nr. 1A Samstag, 25.02.2012, 9.00 – ca. 16.00 Uhr            -RVG-
Nr. 1B Samstag, 03.03.2012, 9.00 – ca. 16.00 Uhr            -ZV / ZPO-
Nr. 1C Samstag, 17.03.2012, 9.00 – ca. 16.00 Uhr            -Notariat-

Dozententeam:
Mona Zimmermann, staatl. gepr. Rechtsfachwirtin (RVG)
Madlen Sonntag, staatl. gepr. Rechtsfachwirtin (Zwangsvollstreckung und ZPO)
Andrea Jünemann, Notarfachwirtin (Notariat)

Veranstaltungsort:
RAMADA Hotel, Eschollbrücker Straße 16, 64295 Darmstadt


Themenschwerpunkte / Notariat:

→  Grundbuch-/Immobilienrecht (Grundbuchinhalt verstehen, Immobilienkaufvertrag /       Grundpfandrechte (Abwicklung) und einzelne Grundbucherklärungen (Löschungsbe-      willigung usw.)

→  Grundlagen des Handelsrechtes (Kaufleute, Personengesellschaften u.
juristische Gesellschaften, Vertretung, Prokura, GmbH-/UG-Gründung,
Handelsregisteranmeldungen hierzu)

→   Grundlagen des Erbrechtes (gesetzliches/testamentarisches Erbrecht) mit notarieller
      Abwicklung

→    zu allen Themenbereichen Kostenrecht (KostO)

Themenschwerpunkte / Anwaltschaft (Zwangsvollstreckung/ZPO):

→ Grundsätze des Zivilprozessrechts
→ Erkenntnis- und Versäumnisverfahren
→ Mahnverfahren
→ Rechtsmittel / Rechtsbehelfe
→ Arten und Organe der Zwangsvollstreckung
→ Allgemeine und besondere Voraussetzungen
→ Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
→ Forderungspfändungen
→ Eidesstattliche Versicherung
→ Sicherungsvollstreckung

Themenschwerpunkte / Anwaltschaft (RVG):

→   Grundsätze der anwaltlichen Vergütung
      Außergerichtliche Gebühren: Beratung und zivilrechtliche Vertretung
                               Erhöhung für mehrere Auftraggeber
      Gerichtliche Gebühren: gerichtliches Mahnverfahren und Erkenntnisverfahren

→   Besonderheiten bei der Termins- und Einigungsgebühr, Unterbevollmächtigter und
      Korrespondenzanwalt

→    Vergütung in der Zwangsvollstreckung

→    Vergütung in Bußgeld- und Strafsachen

→     Kostenfestsetzungsverfahren

Teilnahmegebühr:

  • für einen Samstag (ganztags / Anwaltschaft od. Notariat)                           60,00 €
  • für zwei Samstage (jeweils ganztags / Anwaltschaft oder Notariat)          110,00 €
  • für das Gesamtpaket
    (Teilnahme an allen 3 Seminartagen Anwaltschaft und Notariat)                150,00 €

Bitte bringen Sie die Schönfelder-Gesetzestextsammlung sowie eine Gebührentabelle mit.

Besondere Hinweise:

In der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten sind ein Kurz-Skript, Kaffeepausen und ein Mittagspausensnack.

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung auf das
Konto Nr. 647 098
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50)
zu überweisen.

Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass

die jeweilige Seminar-Nummer 1A/1B/1C/2012
der Namen der Teilnehmerin / des Teilnehmers

angegeben wird, da sonst Ihre Überweisung nicht zugeordnet werden kann.

Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an und senden Sie uns dieses mit der Post oder nur per Telefax (06151-141185) zurück.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns auch Ihre private Mailadresse zur Verfügung zu stellen, falls sich kurzfristige Änderungen ergeben.

Es erfolgt keine Anmeldebestätigung!

Anreise:

Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an:
Haltestelle: Eschollbrücker Str.  Straßenbahnen: 1, 6, 7, 8 (sodann ca. 7 Min. Fußweg)
Mit dem Auto, kann die Tiefgarage des Hotels kostenfrei benutzt werden.

Bitte melden Sie sich umgehend an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist; falls Sie kurzfristig kommen möchten, erfragen Sie bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle, ob noch ein Platz frei ist.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Teilnahmebedingungen, Stornierung:

Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie verbindlich am Seminar teil. Sind Sie an der Teilnahme verhindert, können Sie sich selbst­verständlich vertreten lassen. Bitte nennen Sie uns rechtzeitig vorher den Ersatzteilnehmer. Bei einem Rücktritt länger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie die Seminargebühr zurückerstattet. Danach müssen wir Ihnen leider 50 % der Seminargebühr in Rechnung stellen.
Treten Sie innerhalb von 5 Werktagen vor Seminarbeginn oder während der Veranstalt-ung zurück oder erscheinen nicht, ist die Seminargebühr in voller Höhe zahlbar, wobei ein Anspruch auf Aushändigung des Skriptes nicht besteht.
Wir behalten uns vor, die Teilnahmeberechtigung einseitig zu widerrufen und das Seminar kurzfristig abzusagen bzw. Ihnen einen neuen Veranstaltungstermin zu nennen, sofern zu diesem Thema nochmals ein Seminar veranstaltet wird. Bei Absage unsererseits wird die gezahlte Seminargebühr erstattet. Weitere Ansprüche - unerheblich welcher Art und Weise und aus welchem Grund - sind ausgeschlossen.

 
 

 
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